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   RG, 09.01.1934 - 1 D 1470/33   

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https://dejure.org/1934,329
RG, 09.01.1934 - 1 D 1470/33 (https://dejure.org/1934,329)
RG, Entscheidung vom 09.01.1934 - 1 D 1470/33 (https://dejure.org/1934,329)
RG, Entscheidung vom 09. Januar 1934 - 1 D 1470/33 (https://dejure.org/1934,329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist § 357 StPO. auch anwendbar, wenn das Urteil wegen Fehlens einer Verfahrensvoraussetzung oder Bestehens eines Verfahrenshindernisses aufgehoben wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 18
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Dabei hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Rechtssatz "ne bis in idem" ein mehrmaliges Verfahren wegen derselben Tat verhindern solle (vgl. RGSt 56, 161 [166]; 68, 18 [19]; 70, 26 [30]; 72, 99 [102]).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
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  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Der Vorschrift des § 357 StPO liegt der Gedanke zugrunde, daß unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchbrechung der Rechtskraft aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit geboten erscheint, um - das Rechtsgefühl verletzende - Ungleichheiten bei der Aburteilung mehrerer Personen zu vermeiden (BGHSt 12, 335, 341 [BGH 23.01.1959 - 4 StR 428/58]; BGH LM StPO § 357 Nr. 10; RGSt 68, 18, 19; 71, 251, 252; vgl. auch BGHSt 20, 77, 80) [BGH 27.10.1964 - 1 StR 358/64].
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